Landtagswahl in Baden-Württemberg am 08. März 2026
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Am 08. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Wenn Sie am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können oder möchten, sollten rechtzeitig einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Alle in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deilingen eingetragenen Wahlberechtigten können bis spätestens Freitag, den 06.03.2026 – 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Deilingen schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache, einen Wahlschein beantragen.
Sie Beantragen Sie den Wahlschein indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und an die Gemeinde Deilingen zurückgeben. Dies ist bis Freitag, dem 06.03.2026, 18.00 Uhr möglich.
Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann per Amtsbotin zugestellt.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten, Telefon 07426/9471-0 oder per Mail an meboldt@deilingen.de
So wählen Sie per Briefwahl
– Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an
– Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
– Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
– Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und
kleben Sie diesen zu.
– Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf eine andere Weise an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse.
Der Wahlbrief muss am Wahltag (08. März 2026) spätestens um 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein. Bei Versand durch die Post sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 05. März 2026, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.
