Das Landesprogramm STÄRKE

Das Landesprogramm STÄRKE besteht aus zwei Komponenten:
  1. Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener.
  2. Die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen durch Elternkurse, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Zielsetzung und Kursangebot

Durch das Programm STÄRKE möchte die Landesregierung Baden-Württemberg Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Die Palette der Angebote reicht von Grundkursen zur Kindesentwicklung über Themakurse aus den Bereichen Kummunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, zur Kinderpflege, Ernährung und Bewegung bis hin zu Kursen, die sich auch auf Geschwisterkinder erstrecken können.

Die Bildungsgutscheine

So einfach geht das:

  • Der Bildungsgutschein im Wert von 40 € wird Ihnen durfch das Einwohnermeldeamt zugeschickt
  • Sie geben ihn bei der Buchung eines Kurses Ihrer Wahl beim Veranstalter ab
  • dieser gewährt einen entsprechendenen Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer Gebühr von 40 € fallen für Sie keine Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet
  • Der Veranstalter reicht den Gutschein mit Ihrer Unterschrift bei der Stadt bzw. dem Landkreis ein

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Ihr Kind ist ab dem 01.09.2008 geboren
  • Sie haben mit Ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • mit der Teilnahme an einem Familienbildungskurs wird bis zum 01.Geburtstag des Kindes begonnen

Familien in besonderen Lebensituationen
Familien, die sich – unabhängig vom Alter der Kinder – in einer besonderen Lebenssituation, wie beispielsweise

  • Alleinerziehung
  • Frühe Elternschaft (mind. ein Elternteil unter 18 Jahren)
  • Gewalterfahrung
  • Krankheit (auch Sucht) und Behinderung eines Familienmitglieds
  • Mehrlingsversorgung
  • Migrationshintergrund
  • Pflege- oder Adoptivfamilie
  • Prekäre finanzielle Verhältnisse
  • Trennung und Unfall oder Tod eines Familienmitglieds befinden, wenden sich an Hebamme, Kinderarzt, eine Familienbildungsstätte oder das Jugendamt. Dort kann auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher kostenfreier Spezialkurs, eventuell mit häuslicher Beratung, im jeweiligen Einzelfall in Frage kommt.