Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.05.2023

 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Mai 2023

 

Zum Tagesordnungspunkt Anträge auf Investitionsförderung der Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes konnte der Vorsitzende Herrn Bereitschaftsleiter Josef Mattes, sowie mehrere Damen und Herren vom Team der DRK Bereitschaft begrüßen.

Die DRK Bereitschaft hat bei der Gemeinde Deilingen am 18.04.2023 folgende Anträge zur Förderung von Investitionen eingereicht:

  1. a) Zuschuss zur Installation einer Außeneinspeisung (Strom) am DRK Gebäude, Gartenstraße 17, Kosten 1.029,13 €.
  2. b) Zuschuss für die Anschaffung von 6 neuen Tetra-Funkgeräten zum Preis von 6.454,53 €.

Herr Bereitschaftsleiter Josef Mattes erläutert, dass eine zuverlässige Stromversorgung mittels einer Außeneinspeisung im Falle eines Stromausfalls unverzichtbar ist, um die Einsatzfähigkeit der DRK Bereitschaft zu gewährleisten. Die Anschaffung von neuen, digitalen Funkgeräten resultiert aus der Umstellung vom analogen Funk zur digitalen Funktechnologie im Bereich des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Nach der Richtlinie der Gemeinde Deilingen zur Förderung der örtlichen Vereine und Organisationen entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall über Anträge auf Investitionsförderung. Bisher wurden die Anträge der Vereine mit 25% der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Die DRK-Bereitschaft Deilingen erhält von der Gemeinde Deilingen für ihre Investitionen (Installation einer Außeneinspeisung am DRK Gebäude, Gartenstraße 17, Elektroanschluss und Anschaffung von 6 neuen Tetra-Funkgeräten) im Jahr 2023 einen Investitionskostenzuschuss in Höhe 25% der nachgewiesenen Investitionskosten.

Die Mitglieder der DRK Bereitschaft bedankten sich bei der Gemeinde für diese Entscheidung.

Kooperationsvertrag zwischen der Volz Gruppe GmbH und der Gemeinde Deilingen über die Leistungserbringung und Finanzierung der Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung in der Grundschule Deilingen.

Seit August 2021 wurden die Angebote der Hausaufgabenbetreuung, Nachmittags- sowie die Ferienbetreuung, welche bisher von Volz Kidz und der Gemeinde Deilingen je einzeln angeboten wurden, im Gebäude der Grundschule zusammengeführt. Die Mitarbeiterinnen zur Erbringungen der Leistungen werden sowohl von Volz Kidz, als auch von der Gemeinde gestellt. Die Aufteilung der Kosten, sowie die Aufteilung der Einnahmen wurden im Kooperationsvertrag vom November 2021 geregelt. Durch die Zusammenführung der Angebote sind Synergien entstanden und die Anzahl der teilnehmenden Kinder, sowie die Qualität der Leistungen hat sich erhöht. Im Vergleich zu anderen Gemeinden in derselben Größe bietet die Gemeinde Deilingen ein umfassendes Angebot im Bereich der Bausteine verlässliche Grundschule, Hausaufgabenbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung, sowie Ferienbetreuung in allen Schulferien mit einer durchgängigen Betreuungsmöglichkeit für Schulkinder von 7 Uhr bis 17 Uhr an Schultagen an. Die Zusammenarbeit mit der Volz-Gruppe und den Mitarbeiterinnen der Volz Gruppe ist vertrauensvoll und harmonisch.

Betrachtung der Kosten für die angebotenen Leistungen

Zuschussbedarf für die Hausaufgaben – und Ferienbetreuung

im Jahr 2021, gesamt (Beginn August 2021)                                       36.037,29 €

Zuschussbedarf Volz Gruppe                                                                  29.353,12 €  81%

Zuschussbedarf Gemeinde                                                                       6.684,17 €  19%

Zuschussbedarf der Hausaufgaben- und Ferienbetreuung

im Jahr 2022, gesamt                                                                                79.219,97 €

Zuschussbedarf der Volz Gruppe                                                           56.678,73 €  72%

Zuschussbedarf Gemeinde                                                                     22.541,24 €  28%

Der größere Teil der Kinder, welche in der Hausaufgaben- und Ferienbetreuung betreut werden, stammt nicht von den Mitarbeitern der Volz Gruppe. Dreiviertel der Kinder, die betreut werden, sind Kinder aus der Gemeinde, deren Eltern nicht bei der Volz Gruppe beschäftigt sind. Mit der Volz Gruppe wurde eine zukünftige Aufteilung des Verlustes in Höhe von zwei Drittel Abdeckung durch die Gemeinde Deilingen und ein Drittel Abdeckung durch die Volz Gruppe verhandelt.

Die Volz Gruppe hat durch die Erweiterung der betrieblichen Kleinkindbetreuung Volz Kidz im Jahr 2021 10 zusätzliche Plätze U3 geschaffen. Aktuell werden 32 Kinder in den drei Krippengruppen betreut. Nur 10 Kinder in den 3 Krippengruppen sind Kinder von Mitarbeitern der Volz Gruppe, alle anderen Kinder haben ihren Wohnsitz in Deilingen. Volz Kidz entsteht durch den Betriebskindergarten im Jahr 2022 ein Verlust von 77.946,15 €. Wenn die Gemeinde ein bis zwei Krippengruppen für Kinder U3 schaffen müsste, hätte dies erhebliche Baukosten zur Folge und die Gemeinde müsste den jährlichen Abmangel für diese Krippengruppen ebenfalls tragen. Die Volz Gruppe unterstützt die Familien aus Deilingen und die Gemeinde Deilingen erheblich mit der Bereitstellung von drei Krippengruppen und deren Finanzierung.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird Herrn Dr. Christoph Fleig, Geschäftsführer der Volz Gruppe, der bei diesem Tagesordnungspunkt befangen ist, der herzliche Dank und die Anerkennung der Gemeinde Deilingen für das große Engagement der Volz Gruppe überbracht. Das umfassende Betreuungsangebot in unserer Grundschule mit verlässlicher Grundschule, Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung, Betreuung am Nachmittag bis 17 Uhr und Ferienbetreuung in allen Schulferien ist für eine Gemeinde mit 1.900 Einwohnern alles andere als selbstverständlich.

Die Gemeindeverwaltung wurde gebeten, dieses großzügige Angebot auf Instagram einzustellen. Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse:

  1. Der Kooperationsvertrag zwischen der Volz Gruppe GmbH und der Gemeinde Deilingen über die Leistungserbringung und die Finanzierung der Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung für die Kinder, welche die Klassen 1-4 der Grundschule Deilingen besuchen, wird über den 31.07.2023 hinaus fortgesetzt.
  2. Die Volz Gruppe und die Gemeinde Deilingen teilen sich ab dem 01.08.2023 den zukünftig entstehenden Verlust der Betreuungsangebote Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung im Verhältnis ein Drittel Volz Gruppe und zwei Drittel Gemeinde Deilingen auf.
  3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen Vertrag mit diesem Inhalt mit der Volz Gruppe zu schließen.
  4. Der höhere Kostenanteil der Gemeinde ist in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.

 

Preisanpassung für die Angebote verlässliche Grundschule, Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung

Zuletzt zum 01.09.2019 hat die Gemeinde eine moderate Preiserhöhung für die zuvor genannten Angebote in der Grundschule vorgenommen. Vor dem Hintergrund der Tarifsteigerung im Jahr 2023 (Einmalzahlung, Inflationsausgleichszahlung) und der zum 01. März 2024 wirksamen linearen Tarifsteigerung von 5,5 % bei einem Mindestbetrag von 340 € für Mitarbeiter und 150 € für Auszubildende, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Preise für die Angebote verlässliche Grundschule, Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung zum 01.09.2023 vor. Unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 wird zudem der Abmangel der Gemeinde von bisher 23.000 € auf etwa 58.000 € pro Jahr ansteigen.

Aus dem Gremium wird vorgetragen, dass die Preise für das umfassende Leistungspaket der Gemeinde im Verhältnis zu anderen Gemeinden und zu privaten Dienstleistern (Nachhilfe) günstig sind. Zukünftig sollten die Kosten und Leistungen jährlich im Gemeinderat dargestellt werden.

Der Gemeinderat stimmt der Preisanpassung zum 01.09.2023, wie folgt zu:

pro Monat

bisher

neuer Preis ab dem 01.09.2023
a)    Preis für die Hausaufgabenbetreuung
Inanspruchnahme weniger als die

Hälfte der angebotenen Tage

18 € 25 €
Inanspruchnahme mehr als die

Hälfte der angebotenen Tage

36 € 50 €
b) Verlässliche Grundschule
Monatlicher Elternbeitrag 18 € 25 €
c) Ferienbetreuung Erhöhung ab den Herbstferien
Preis für 1 Woche vormittags bis 13.00 Uhr 45 € 60 €
Preis für 1 Woche ganztags bis 17.00 Uhr 75 € 90 €
jeweils zzgl. 4 € für das Mittagessen (optional) 4,20 € Einkaufspreis

 

Modernisierung und Erweiterung der Sporthalle

– Vergabe von Bauleistungen für die Gewerke Innentüren und Küche

Für das Gewerk Innentüren/Schreinerarbeiten haben wir 10 leistungsfähige Firmen aus der Region um ein Angebot für die Bauleistungen gebeten. Die Angebotseröffnung fand am 10.05.2023 statt. 4 Bieter haben ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekten weist für dieses Gewerk einen anteiligen Betrag von 39.000 € aus. Die Firma Feurer aus Albstadt-Truchtelfingen hat zum Preis von 37.656,96 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Das Unternehmen hat für die Gemeinde bereits Schreinerarbeiten zum Neubau des Kindergartens in guter Qualität ausgeführt. Der Gemeinderat überträgt den Auftrag für das Gewerk Innentüren/Schreinerarbeiten zum Angebotspreis an die Schreinerei Feurer.

 

Für das Gewerk Küche haben wir 8 leistungsfähige Firmen aus der Region um ein Angebot gebeten. Eingegangen sind 2 Angebote. Die Kostenberechnung des Architekten weist anteilige Baukosten in Höhe von 77.350 € für dieses Gewerk aus. Die Firma Schaudt aus Balingen-Engstlatt hat zum Preis von 77.123,90 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Im Angebotspreis ist noch eine zusätzliche Spülmaschine enthalten, anstelle dieser jedoch die vorhandene Spülmaschine eingesetzt werden kann. Künftig erhält die Halle eine Spülmaschine zum Spülen der Gläser und eine Spülmaschine für das Geschirr (Vorgabe des Gesundheitsamts). Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Firma Schaudt für das Gewerk Küche einstimmig an.

 

Einvernehmen zu Baugesuchen

  1. Errichtung von 2 Schleppdach-Gauben auf dem Gebäude Friedensweg 10 Flurstück 2759/3

 

Die Eigentümer des Gebäudes Friedensweg 10 möchten zur Gewinnung von weiterem Wohnraum 2 Schleppdach-Gauben auf dem Dach des Gebäudes errichten. Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zu der beantragten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf die Mindestdachneigung von 35° für das Bauvorhaben im Friedensweg 10.

Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022

Die in der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022 aufgeführten Straftaten entsprechen dem langjährigen Mittel, der in unserer Gemeinde festgestellten Straftaten. Insgesamt ist die Zahl der Straftaten in Deilingen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 von 11 auf 21 Fälle gestiegen, was einen Anstieg von 90,9% bedeutet. Dafür ist auch die Aufklärungsquote von 9 auf 13 gestiegen, was einem Anstieg von 44,4% entspricht. Erwähnenswert ist, dass die Zahl der Sachbeschädigungsdelikte (inklusive Sachbeschädigung an KFZ) von 0 auf 6 angestiegen ist. Die weiteren Straftaten sind in der Anzahl sehr gering. Die Zahl der Tatverdächtigen ist ebenfalls von 6 auf 11 gestiegen. Die meiste Zunahme ergab sich im Bereich der erwachsenen Tatverdächtigen. Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2022 Kenntnis.

Bekanntgaben

  1. a) Forderung der Stadt Rottweil an die Gemeinde Deilingen (für 3 Schüler welche das Droste-Hülshoff-Gymnasium in Rottweil besuchen) zur Beteiligung an den Investitionskosten der Sanierung und Erweiterung DHG (Schullastenausgleich nach § 31 Schulgesetz)

Mit dem Urteil vom 06.12.2022 hat der Verwaltungsgerichtshof BW (oberstes Verwaltungsgericht in BW) zum Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen der schulnutzenden Umlandgemeinden über die Generalsanierung einer Realschule die Rechtmäßigkeit der Bescheide des Kultusministeriums, mit denen dieses die 6 Umlandgemeinden verpflichtet hat, mit der Stadt Geislingen eine öff.-rechtliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung abzuschließen, bestätigt.

Das Urteil lässt auch eine Rückwirkung zu, d.h. auch schon abgeschlossene Schulbauvorhaben oder abgeschlossene Generalsanierungen von Schulen, an denen Schüler aus den Umlandgemeinden unterrichtet (mind. 30 % der Schüler müssen aus Umlandgemeinden kommen) werden, können Gegenstand von Kostenvereinbarungen sein. Wenn die Umlandgemeinden nicht freiwillig eine Kostenvereinbarung mit der Schulträgergemeinde schließen, können sie auf Antrag der Schulträgergemeinde vom Kultusministerium dazu verpflichtet werden.

Für 3 Schüler aus Deilingen, die am Droste-Hülshoff-Gymnasium unterrichtet werden, möchte die Stadt Rottweil etwa 59.285,41 € umlegungsfähige Investitionskosten erhalten. Das ist eine vorläufige Berechnung, weil das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Die Baumaßnahme kann auch teurer werden. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg zunächst dazu rät, die Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten, bevor auf der Grundlage dieses Urteils Forderungen von den Schulträgergemeinden an die umliegenden Gemeinden gestellt werden. Aus der Mitte des Gemeinderats wird die Forderung der Stadt Rottweil an die Gemeinde Deilingen sehr kritisch beurteilt. Dadurch wird der soziale Frieden mit den Umlandgemeinden sicherlich nicht gefördert. Die Stadt Rottweil wirbt mit dem Prädikat Schulstadt und hat durch das Vorhandensein eines reichhaltigen Schulangebots strukturelle Vorteile, besonders bei der Ansiedlung von Familien mit Kindern. Aus dem Gemeinderat wird vorgetragen, dass in den Gemeinden Gosheim und Wehingen ein qualitativ hochwertiges und umfangreiches Bildungsangebot mit Werkrealschule, Realschule und Gymnasium, erreichbar auf kurzen Wegen, vorhanden ist. Es wird an die Schüler und Eltern appelliert, dieses Angebot jetzt und in Zukunft zu nutzen.

  1. b) Information zum Wildverbiss im Gemeindewald

Die Verwaltung hat Frau Revierleiterin Sabrina Neitzel gebeten, den Wildverbiss durch Rehwild an der Baumart Weißtanne ausgangs des Winters 2022/2023 stichprobenartig in den verschiedenen Abteilungen des Gemeindewaldes zu erheben. Punktuell ist mehr Einzelschutz durch die Jagdpächter, insbesondere beim Tannenanbau und Tannenvorbau notwendig. Insgesamt ist die Verbiss-Situation im Gemeindewald durch Rehwild, vergleichsweise positiv zu beurteilen. Frau Neitzel wird die zu schützenden Flächen den Jagdpächtern vor Ort erläutern, damit die jungen Bäume von den Jagdpächtern geschützt werden können.

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von den Bekanntgaben Kenntnis.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen & Verschiedenes“ wurden keine Anfragen gestellt.