Landtagswahl am 14.03.2021

→ Hier können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen

https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kiru/eGovCenter/pool/Wahlschein/URS/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08327009

1. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122. (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Landtagswahl am 14. März 2021

 Zustellung der Wahlbenachrichtigungen – Wahlscheinantrag bequem per Internet beantragen

In den letzten Tagen wurde Ihnen die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl am 14.03.2021 durch die Gemeinde zugestellt. Zur Landtagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) schriftlich, elektronisch oder durch eine persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung Deilingen beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.

So bekommen Sie die Briefwahlunterlagen: Beantragen Sie den Wahlschein indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und an die Gemeinde Deilingen zurückgeben. Der Wahlschein mit Stimmzettel und zwei farbigen Kuverts wird Ihnen dann per Amtsbotin oder durch die Post zugestellt.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auch per Internet auf unserer Homepage www.deilingen.de unter News an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet ein eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Gemeindeverwaltung per Amtsbotin oder durch die Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Deilingen unter Telefon 07426/9471-0 oder per Mail an meboldt@deilingen.de

 So geht Briefwahl:

  1. Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an.
  2. Stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  3. Unterschreiben Sie die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein.
  4. Stecken Sie den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  5. Übermitteln Sie den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse.

Achtung:

Der Wahlbrief muss am Wahltag (14. März 2021) spätestens um 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein.

Bei Versand durch die Post sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag,

  1. März, bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie im Internet unter www.landtagswahl-bw.de.

 

2. Briefwahlunterlagen beantragen