Fördermittel zur Modernisierung von Gebäuden

Fördermittel zur Modernisierung von Gebäuden

Alle Grundstückseigentümer deren Wohn- oder Gewerbegebäude innerhalb des Sanierungsgebiets “Hauptstraße“  liegen, haben die Möglichkeit zur Sanierung ihres Gebäudes (siehe Förderbedingungen) einen Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten zu erhalten.

Maßgebend ist der Lageplan zur Satzung vom 30.06.2008 (siehe Anlage). Die Förderbedingungen gelten für die Gebäude innerhalb des schwarz umrandeten Bereichs. Nähere Auskünfte zur Modernisierung Ihres Gebäudes erteilt Ihnen gerne Herr Bürgermeister Ragg,
 07426 / 94 71 – 0.