Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Deilingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für deilingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
• PDF’s und Word-Dokumente
• Leichte Sprache und Gebärdensprache
• Alternativtexte für Grafiken und Bilder

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Eine neue Webpräsenz, die den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, befindet sich aktuell im Aufbau.

– Die Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
• Syntaxanalyse (Verwendung eines CMS-Systems)
• Deutsche Gebärdensprache (Videoerstellung)
• Barrierefreiheit von Dokumenten

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.10.2026 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung nach § 4 Absatz 2 wurde die Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.10.2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über die folgende Stelle können etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden.

Gemeinde Deilingen
Hauptstraße 1
78586 Deilingen

Bürgermeister Albin Ragg
E-Mail: info@deilingen.de
Tel.: +49 7426-9471-0

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.