Sperrung der Hauptstraße auf Höhe der im Bau befindlichen Gebäude Hauptstr. 48 und 71 – Umleitung des Verkehrs über die Kirchstraße, Gartenstraße und Friedhofstraße

Zur Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die öffentliche Abwasserbeseitigung für die im Bau befindlichen Gebäude Hauptstraße 48 und 71, muss die Hauptstraße (in der Grafik rot dargestellt) ab Montag, dem 18.09.2023 für den Verkehr, für einen Zeitraum von etwa 2 Wochen (bis Freitag, dem 29.09.2023) voll gesperrt werden.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Kirchstraße, die Gartenstraße und die Friedhofstraße (in der Grafik grün dargestellt), für die in diesem Zeitraum ein absolutes Park- und Halteverbot eingerichtet wird.
Beim Ausbau der Hauptstraße im Jahr 2012 wurde den damaligen Grundstückseigentümern der unbebauten Grundstücke Hauptstraße 48 und 71 durch die Gemeinde dringend empfohlen, einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung herstellen zu lassen.
Die damaligen Eigentümer haben dies nicht gewünscht, weil sie davon ausgegangen sind, dass die Grundstücke wegen ihres kleinen Zuschnitts und ihrer Hanglage nicht mit Wohngebäuden überbaut werden. Nun wurden die Grundstücke verkauft und die im Bau befindlichen Wohnhäuser benötigen einen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung.