Maßnahmen der Gemeinde zum Energiesparen

Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung erlassen, um den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren. Schon vor Erlass dieser Verordnung hat der Gemeinderat einen Maßnahmenplan zum Energiesparen beschlossen.

Inhalt des kommunalen Maßnahmenplans:

  • Reduzierung der Leuchtstärke der Straßenbeleuchtung auf die halbe Nennleistung
  • Absenkung der Raumtemperatur in allen öffentlichen Gebäuden
  • Verwendung von ausschließlich Kaltwasser an allen Handwaschbecken
  • Abschalten der öffentlichen Brunnen
  • Überprüfung der Heizanlagen und technischen Einrichtungen in Bezug auf das Sparen von Energie
  • Abschaltung der Beleuchtung der Marienkirche, Anstrahlen des Gebäudes
  • Prüfauftrag zur Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlagen auf den öffentlichen Gebäuden
  • Entwicklung eines Masterplans zu mehr energetischer Unabhängigkeit, weg vom Energieträger Gas, hin zu erneuerbaren Energien

Seit dem 01. September 2022 ist die Verordnung des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft getreten.

Auszug aus dem Inhalt dieser Verordnung:

  • 5 Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Flur)
  • 6 Höchstwerte Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  • 8 Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern….

Diese Verordnung tritt am 01.September 2022 in Kraft und endet mit Ablauf des 28. Februar 2023.

Sowohl die drastisch gestiegenen Preise für Energie, als auch die Knappheit von Energie zwingen uns als Gesellschaft Einschränkungen hinzunehmen und auf Komfort zu verzichten.

Übersicht Temperatur Gebäude Nicht-Amtliche-Übersicht_EnSiKuVo (Stand 25.08.2022)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ab 01.09.2022(EnSikuMaV)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen ab 01.10.2023 (EnSimiMaV)