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KW 33, 20.08.10
Kalenderwoche 33, 20.08.2010
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Apothekendienst:
Sa., 21.08.2010 Lemberg - Apotheke in Gosheim, Tel.: 07426 / 14 47
So., 22.08.2010 Kaplanei - Apotheke in Denkingen, Tel.: 07424 / 84 05 5


Arztpraxis Dr. Hartmann, Tel.: 07426 / 93 18 37
Bestellpraxis, Termine nach Vereinbarung
Sprechzeiten:

Montag und Dienstag  10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag                16.00 - 18.00 Uhr
Samstagvormittag nach individueller Absprache, telefonische Terminvergabe regulär ab 8.00 Uhr.


Augenarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt:
Der jeweils Dienst habende Arzt ist über das Kreiskrankenhaus Tuttlingen
Tel. 07461/970 zu erfahren.


Hospizgruppe Heuberg:    Tel. 0175/1181652


Notfalldienst der Ärzte jeweils von
Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr   Tel.  0180 / 519292-370


Tierarzt:
(Dauer des Sonntagsdienstes von
Samstag, 12.00 Uhr bis Sonntag, 20.00 Uhr)


Zahnarzt:
Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 3 222 555-20 

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Abfalltermine:

Restmüll-Tonne:
   14.09.2010
Windel-Tonne:      31.08.2010 
Bio-Tonne:            24.08.2010
Papier-Tonne:       31.08.2010
Wert-Tonne:          01.09.2010
Grünschnitt:          Eugen Volz, Wehinger Straße 2,
                             samstags, 9.00 - 10.30 Uhr


Öffnungszeiten der Erddeponie Roßreute

Montag bis Donnerstag      07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                       13.00 Uhr bis 16.15 Uhr
Freitag                              07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Jede Anlieferung muss vorher bei unserem Bauhof, Herrn Denkinger, Tel.: 0175 / 26 12 347 oder auf der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.


Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Wehingen

Dienstag         15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag     15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
Samstag          9.00 Uhr bis 13.00 Uhr


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Einladung

Hallo liebe Senioren,

w
ir treffen uns am 24.08. im Sportheim um unseren Vesperkorb zu leeren. Wer einen Fahrer braucht, bitte melden unter Tel.: 74 70 oder 31 75.

Franz – Berthold – Eva


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Unbebaute Wohnbaugrundstücke und leer stehenden Gebäude sind brach liegende Ressourcen


Wir möchten unsere Infrastruktur jetzt und in Zukunft kompakt und bezahlbar erhalten, sowie unsere natürliche Ressource Landschaft schonen.
Daher  wenden wir uns an diejenigen Grundstückseigentümer, deren Baugrundstücke seit Jahren oder sogar seit Jahrzehnten unbebaut brach liegen. Gleiches gilt für leer stehende Gebäude.
Unbebaute Grundstücke und leer stehende Gebäude sind brachliegende Ressourcen, die vor einer Neuerschließung von Wohnbauflächen im Außenbereich genutzt werden sollten. Bevor die Gemeinde mit hohem finanziellem Aufwand wieder Bauflächen im Außenbereich erschließt und einer Bebauung zuführt, sollten vorhandene private Wohnbaugrundstücke zeitnah einer Bebauung zugeführt werden.
Die Gemeinde hat rechtlich keine Möglichkeiten Grundstückseigentümer zu einer Bebauung zu zwingen, sodass wir den Weg der Überzeugung der Grundstückseigentümer beschreiten möchten. Die Unterhaltung von neuen Wohnbaugebieten (Winterdienst, Beleuchtung, Unterhaltung von Straßen und Gehwegen) verursacht zusätzliche Kosten, die über eine höhere Grundsteuer finanziert werden müssen. Eine kompakte Infrastruktur verursacht weniger Kosten, als eine Infrastruktur mit vielen Brachflächen. Um unsere wertvolle Landschaft im Außenbereich zu schonen, bitten wir alle Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken ihre Baugrundstücke für mögliche Bauinteressenten zur Verfügung zu stellen, sofern sie diese nicht selbst in absehbarer Zeit benötigen.
Die Gemeinde Deilingen bietet auf ihrer Homepage www.deilingen.de mit Einverständnis der Eigentümer private Baugrundstücke auf einer Plattform (Gebäude- und Bauplatzbörse) an. Bauinteressenten können sich über Lage, Größe und den Eigentümer des Grundstücks informieren, um mit diesem wegen des Verkaufs der Fläche direkt in Kontakt treten zu können.
Leer stehende Gebäude im Ortskern sind kein attraktives Wohnumfeld. Die Gemeinde und ihre Bürger haben ein Interesse den Ortskern attraktiv zu erhalten. Die Eigentümer sind verpflichtet ihr Gebäude in einem ansehenswerten Zustand zu erhalten – Eigentum verpflichtet!
Falls Gebäudeeigentümer ihr Gebäude verkaufen oder vermieten möchten, können wir dieses Angebot ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde kostenlos veröffentlichen.
Im Rahmen des Sanierungsgebiets „Hauptstraße“ (siehe Homepage der Gemeinde/Rathaus/Fördermittel zur Modernisierung von Gebäuden) hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Modernisierungsaufwendungen von Gebäuden mit 25 % der Kosten zu fördern. Hierzu ist ein Vertrag auf der Grundlage von Angeboten zur Modernisierung des Grundstücks zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde erforderlich. Auch den Abbruch von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden kann die Gemeinde mit 20.000 € fördern, wenn das Grundstück anschließend wieder einer Bebauung zugeführt wird.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Gebäude – Bauplatzbörse. Herr Bürgermeister Ragg steht Ihnen gerne für ein Gespräch unter der Rufnummer 9471-12 zur Verfügung.


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Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ für die Unternehmen unserer Gemeinde


Das Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum“ (ELR) unterstützt die Sicherung bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Verschiedene Unternehmen unserer Gemeinde haben in den vergangenen Jahren für die Erweiterung oder die Neuansiedlung ihres Unternehmens einen Zuschuss aus diesem Programm erhalten.

Gefördert werden können:
Betriebserweiterungen, die Entflechtung von unverträglichen Gemengelagen, die Reaktivierung von Gewerbebrachen und die Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grunderwerb und vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken, sowie die dazu notwendige Erschließung von neuem Gewerbegelände.

Nicht zuwendungsfähig sind:
Fahrzeuge, reine Ersatzinvestitionen, reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte.

Unternehmen die sich mit dem Gedanken tragen im Jahr 2011 bauliche Erweiterungen zu verwirklichen haben die Möglichkeit einen Zuschuss aus dem ELR-Programm 2011 zu erhalten.

Die Antragsfrist endet am 30.09.2010.

Interessierte Unternehmen werden gebeten sich möglichst bald mit Herrn Bürgermeister Ragg, Telefon 94 71 12 in Verbindung zu setzen.


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Gewerbeanmeldungen für Photovoltaikanlagen und Versicherungen


Nach neuer Rechtsprechung erfüllt eine Photovoltaikanlage nicht mehr die Tatbestände eines Gewerbes, daher ist eine Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen, egal wie groß sie auch sein mag, ist nicht mehr erforderlich.
Der "Verkauf von Versicherungen, die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen", also alles was nur mit Versicherungen und Bausparverträgen zu tun hat, unterliegt der Erlaubnispflicht des § 34d der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis nach § 34 d GewO erteilt die Industrie- und Handelskammer Villingen-Schwenningen. Sobald aber ein solcher Versicherungsvertreter auch im Finanzservicebereich tätig ist, also auch über Anlagemöglichkeiten berät und Fonds oder Anteilscheine verkauft, oder Finanzierungen vermittelt, so unterliegt er mit diesen Tätigkeiten zusätzlich der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO, wofür das Landratsamt Tuttlingen zuständig wäre.
Wir bitten daher um Beachtung.


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Jugendreferat Deilingen

Kontaktdaten:
Karin Klostermann - Jugendreferentin der Gemeinde Deilingen
Mobiltelefon: 0173 / 98 40 420
E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Auf dem Postweg: Gemeindeverwaltung Deilingen, Hauptstraße 1, 78586 Deilingen

Öffnungszeiten:
Dienstag           17.00 bis 21.00 Uhr
Freitag              17.00 bis 24.00 Uhr
Samstag           14.00 bis 18.00 Uhr
                        20.00 bis 01.00 Uhr
Sonntag            14.00 bis 21.00 Uhr 

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