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Mitteilungsblatt
Kalenderwoche 13, 27.03.2009
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Apothekendienst:
28. März 2009 Paracelsus - Apotheke in Spaichingen, Tel.: 07424 / 93 36 - 0
29. März 2009 Frittlinger - Apotheke in Frittlingen, Tel.: 07429 / 33 22


Arztpraxis Dr. Hartmann, Tel.: 07426 / 93 18 37
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag  10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag                16.00 - 18.00 Uhr


Augenarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt:
Der jeweils Dienst habende Arzt ist über das Kreiskrankenhaus Tuttlingen
Tel. 07461/970 zu erfahren.


Hospizgruppe Heuberg:    Tel. 0175/1181652


Notfalldienst der Ärzte jeweils von
Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr   Tel.  0180 / 519292-370


Tierarzt:
(Dauer des Sonntagsdienstes von
Samstag, 12.00 Uhr bis Sonntag, 20.00 Uhr)


Zahnarzt:
Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 3 222 555-20 


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Abfalltermine:

Restmüll-Tonne:  31.03.2009

Grüner Deckel:    31.03.2009
Bio-Tonne:           06.04.2009
Papier-Tonne:     15.04.2009
Wert-Tonne:        16.04.2009

Unsere Grünschnittannahmestelle hat seit dem 21.03.2009 wieder geöffnet.
Grünschnitt:       Eugen Volz, Wehinger Straße 2
                         samstags, 09.00 bis 10.30 Uhr

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Wehingen
Montag und Mittwoch        15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
Samstag                          09.00 Uhr bis 13.00 Uhr


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Fundsachen:
Es wurde
- 1 Kinderstirnband
abgegeben. Desweiteren sind von Veranstaltungen in der Halle einige Fundsachen liegen geblieben.
Nähere Infos gibt es auf dem Rathaus bei Frau Schumann unter der Tel.: 07426 / 94 71 13.


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Sprechstunde des Bürgermeisters

Meine nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, dem 02.04.2009 von 16.00 – 18.00 Uhr statt.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.


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Voranzeige
Redaktionsschluss wird vorgelegt

Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt KW 15 wird auf Montag, den 06.04.2009 vorverlegt.


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Einladung zur Gemeinderatssitzung



Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 02. April 2009 lade ich Sie um 19.00 Uhr freundlich in den Sitzungssaal des Rathauses ein.

Tagesordnung:

öffentlicher Teil

1. Sanierung der Hauptstraße (L 435, 2.Bauabschnitt)
    - Vergabe der Kanaluntersuchung
2. Sanierung des Grundschulgebäudes Hauptstraße 60
    - Vergabe der Bauarbeiten
3. Stromliefervertrag für kommunale Abnahmestellen
4. Beratung über die Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerversammlung vom 
    24.03.2009
5. Bekanntgaben
6. Anfragen, Verschiedenes

Mit freundlichem Gruß

Ragg
Bürgermeister


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Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgermeisterwahl

Am Montag, dem 30.03.2009 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters und
    Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Mit freundlichem Gruß
Gerhard Reiner
1. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses 

Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses wird hiermit hingewiesen.

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Kletterwand der Grundschule mit Farbe besprüht

Die in Eigenleistung von den Eltern unserer Grundschulkinder liebevoll gestaltete Kletterwand ist in verunstaltender Weise mit Farbe besprüht worden. Die Tat hat sich vom 18.03. auf den 19.03.09 ereignet. Es wurde Anzeige gegen unbekannt erstattet. 
Die Gemeinde bittet um sachdienliche Hinweise. Es ist eine Belohnung von 100,00 Euro ausgesetzt. 
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Übung der Bundeswehr

In der Zeit vom 30.03.09 - 02.04.09 findet unter dem Decknamen „Roter Milan“ eine militärische Personenschutzübung mit bis zu 250 Soldaten statt.
Im gesamten Übungsraum, zu dem auch die Gemeinde Deilingen gehört, werden Personenschutzeinsätze durch Feldjäger auf freiem Gelände durchgeführt.


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Aufforderung der Wehrpflichtigen
des Geburtsjahrgangs 1991 zur Meldung zur Erfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig. (Wehrpflichtvoraussetzungen) Die Erfassung kann bereits in Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

An alle Personen des Geburtsjahrgangs 1991, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung melden:

Bürgermeisteramt Deilingen, Hauptstraße 1, 78586 Deilingen

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Deilingen, den 27.03.2009
Bürgermeisteramt Deilingen
-Erfassungsbehörde-


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