Kalenderwoche 13, 27.03.2009 _____________________________________________________________
Apothekendienst: 28. März 2009 Paracelsus - Apotheke in Spaichingen, Tel.: 07424 / 93 36 - 0 29. März 2009 Frittlinger - Apotheke in Frittlingen, Tel.: 07429 / 33 22
Arztpraxis Dr. Hartmann, Tel.: 07426 / 93 18 37 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
Augenarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt: Der jeweils Dienst habende Arzt ist über das Kreiskrankenhaus Tuttlingen Tel. 07461/970 zu erfahren.
Hospizgruppe Heuberg: Tel. 0175/1181652
Notfalldienst der Ärzte jeweils von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr Tel. 0180 / 519292-370
Tierarzt: (Dauer des Sonntagsdienstes von Samstag, 12.00 Uhr bis Sonntag, 20.00 Uhr)
Zahnarzt: Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 3 222 555-20
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Abfalltermine:
Restmüll-Tonne: 31.03.2009 Grüner Deckel: 31.03.2009 Bio-Tonne: 06.04.2009 Papier-Tonne: 15.04.2009 Wert-Tonne: 16.04.2009
Unsere Grünschnittannahmestelle hat seit dem 21.03.2009 wieder geöffnet. Grünschnitt: Eugen Volz, Wehinger Straße 2 samstags, 09.00 bis 10.30 Uhr
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Wehingen Montag und Mittwoch 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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Fundsachen: Es wurde - 1 Kinderstirnband abgegeben. Desweiteren sind von Veranstaltungen in der Halle einige Fundsachen liegen geblieben. Nähere Infos gibt es auf dem Rathaus bei Frau Schumann unter der Tel.: 07426 / 94 71 13.
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Sprechstunde des Bürgermeisters
Meine nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, dem 02.04.2009 von 16.00 – 18.00 Uhr statt. Ich freue mich auf Ihren Besuch.
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Voranzeige Redaktionsschluss wird vorgelegt Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt KW 15 wird auf Montag, den 06.04.2009 vorverlegt.
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Einladung zur Gemeinderatssitzung
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 02. April 2009 lade ich Sie um 19.00 Uhr freundlich in den Sitzungssaal des Rathauses ein.
Tagesordnung:
öffentlicher Teil
1. Sanierung der Hauptstraße (L 435, 2.Bauabschnitt) - Vergabe der Kanaluntersuchung 2. Sanierung des Grundschulgebäudes Hauptstraße 60 - Vergabe der Bauarbeiten 3. Stromliefervertrag für kommunale Abnahmestellen 4. Beratung über die Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerversammlung vom 24.03.2009 5. Bekanntgaben 6. Anfragen, Verschiedenes
Mit freundlichem Gruß
Ragg Bürgermeister
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Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Bürgermeisterwahl
Am Montag, dem 30.03.2009 findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer 2. Prüfung der eingegangenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters und Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Mit freundlichem Gruß Gerhard Reiner 1. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses wird hiermit hingewiesen.
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Kletterwand der Grundschule mit Farbe besprüht
Die in Eigenleistung von den Eltern unserer Grundschulkinder liebevoll gestaltete Kletterwand ist in verunstaltender Weise mit Farbe besprüht worden. Die Tat hat sich vom 18.03. auf den 19.03.09 ereignet. Es wurde Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Gemeinde bittet um sachdienliche Hinweise. Es ist eine Belohnung von 100,00 Euro ausgesetzt. ____________________________________________________________
Übung der Bundeswehr
In der Zeit vom 30.03.09 - 02.04.09 findet unter dem Decknamen „Roter Milan“ eine militärische Personenschutzübung mit bis zu 250 Soldaten statt. Im gesamten Übungsraum, zu dem auch die Gemeinde Deilingen gehört, werden Personenschutzeinsätze durch Feldjäger auf freiem Gelände durchgeführt.
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Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1991 zur Meldung zur Erfassung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig. (Wehrpflichtvoraussetzungen) Die Erfassung kann bereits in Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).
An alle Personen des Geburtsjahrgangs 1991, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung melden:
Bürgermeisteramt Deilingen, Hauptstraße 1, 78586 Deilingen
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Wir weisen darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Deilingen, den 27.03.2009 Bürgermeisteramt Deilingen -Erfassungsbehörde-
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