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Entgeltordnung für die Gemeindehalle
Entgeltordnung für die Gemeindehalle Deilingen  gültig ab 1.1.2002

1. Der Grundbetrag für die Benutzung der Halle beträgt pro angefangener Stunde 10 €.Hinzu kommen für die Veranstaltungen folgende Zuschläge: a) Bestuhlung ........................................            1,0 €b) Tische ...............................................            0.5 €c) Lautsprecheranlage ...........................         0,5 €d) bei Bewirtung ....................................            2,5 €e) bei Tanz .............................................            2,5 €

Für die Berechnung ist maßgebend die Zeit vom offiziellen Veranstaltungsbeginn bis zum Ende der Veranstaltung. Die Zeit wird vom Hausmeister festgestellt.

2. Für die Reinigung der Halle nach Veranstaltungen werden pauschal 50 € erhoben, für die 2. Tanzveranstaltung eines Vereines bzw. eines sonstigen Nutzers wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 250 € erhoben.

Der festgelegte Sauberkeitsstandard ist einzuhalten.

3. Für die Benutzung der Küche werden für den 1. Tag pauschal 30 € angesetzt, für jeden weiteren Tag 10 €. Wenn nur kalte Speisen abgegeben werden, oder nur der Hockerkocher benutzt wird, ermäßigt sich der Betrag am ersten Tag auf 15 €, an jedem weiteren Tag auf 5 €.

4.Für die Benutzung der Bühne  mit mehr als 36 Elementen, sowie bei Tanzveranstaltungen wird pauschal ein Betrag von 50 € berechnet.

5.Wenn im Untergeschoss die Bar benutzt wird, werden hierfür pauschal 50 € berechnet.

6. Auswärtige Veranstalter zahlen einen Zuschlag von 50 % auf die Beträge nach Ziffer 1-5

7. Für Veranstaltungen von Schülern und Jugendlichen bis zu 14 Jahren wird kein Entgelt erhoben, sofern kein Eintrittgeld zu bezahlen ist und nicht bewirtet wird. Die Reinigungskosten sind jedoch zu entrichten. Dasselbe gilt für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen oder Organisationen, die von denselben in Ausübung ihrer Zwecke und ohne Entgelt veranstaltet werden und bei denen es sich nicht um Tanzveranstaltungen handelt, wenn keine Grundgebühr für die Benutzung der Halle erhoben wird. (Beispiel: 50er-Heimatfest).

8. In der Gemeindehalle dürfen grundsätzlich keine reinen Tanzveranstaltungen auswärtiger Veranstalter abgehalten werden.

9. Bei Tanzveranstaltungen erhebt die Gemeinde eine Kaution in Höhe von 500 €.

10. Beschädigungen  in der Halle oder an den Außenanlagen sind unverzüglich bei der Gemeinde zu melden. Die Kosten zur Beseitigung der Beschädigungen werden von der Gemeinde dem Mieter entsprechend den Vorschriften der Benutzungsordnung in Rechnung gestellt.

11.Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung außer Kraft.


Deilingen, den 06.09.2001
Ragg
Bürgermeister