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Sauberkeitsstandart in der Festhalle |
Sauberkeitsstandard bei Veranstaltungen in der Festhalle
gültig ab 01.01.2002
1. Die Halle ist besenrein zu verlassen.
2. Flur, Toiletten und Küche sind komplett zu reinigen, der Boden nass aufzuwischen.
3. Gläser, Besteck, Teller, Tabletts, Friteuse, sowie der Herd in der Küche sind komplett zu reinigen. Die Küche muss so verlassen werden, dass der nachfolgende Verein diese in tadellosem Zustand übernehmen kann.
4. Die Außenanlagen sind von Abfällen zu reinigen.
5. Beim Auf- und Abbau vor und nach Veranstaltungen müssen mindestens 10 Personen anwesend sein, um die Arbeitszeit des Hausmeisters und somit die Kosten der Gemeinde verringern zu können.
6. Änderungen von Veranstaltungsterminen müssen dem Hausmeister rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) zwecks Anwesenheit und Heizung mitgeteilt werden.
7. Der Aufbau sowie der Abbau hat der jeweilige Mieter zu veranlassen.
Deilingen, 06.09.2001
Ragg Bürgermeister
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